AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen (Coaching, Training, Beratung) des Oltmer Consulting Teams

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Bedingungen gelten für alle Beratungsverträge zwischen dem Oltmer Consulting Team (im Folgenden OCT) und seinen gewerblichen Auftraggebern, sofern nicht etwas Anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des OCT erforderlich.

1.4 Entgegenstehende Vertragsbedingungen oder AGB werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom OCT ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

2.1 Gegenstand des Auftrags sind die im Individualvertrag zwischen dem OCT und dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird ebenfalls individuell und schriftlich vereinbart.

2.2 Das OCT führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

2.3 Das OCT ist bei der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

2.4 Das OCT ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch das OCT selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

3. Pflichten des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird das OCT über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen/Trainings/Coachings – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das OCT auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des OCT bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und gegebenenfalls die eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit das OCT von dieser informiert werden.

 

4. Pflichten des Auftragnehmers / Berichtspflicht

4.1 Das OCT verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch von beauftragten Dritten, dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten. Hierfür werden entsprechende Reviewtermine vereinbart.

4.2 Im Einzelfall hat das OCT auf Verlangen des Auftraggebers schriftlich und/oder mündlich Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen.

4.3 Den Schlussbericht über wesentlichen Inhalt, Ablauf und Ergebnis des Auftrags, sofern dessen Anfertigung vertraglich vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit nach Abschluss des Auftrages.

 

5. Treuepflicht, Abwerbeverbot

5.1Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf des Auftrages auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

5.2 Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungsverpflichtung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 zu zahlen an den jeweils anderen Vertragspartner für jeden einzelnen Verstoß als vereinbart.

5.3Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des OCT diesem unverzüglich mitzuteilen.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Soweit Urheberrechte an den vom OCT, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken und Arbeitsergebnissen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) entstehen, verbleiben diese beim OCT bzw. den beauftragten Dritten.

6.2 Werke und Arbeitsergebnisse gemäß Ziffer 6.1 dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke und nur für den Auftraggeber verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, solche Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des OCT zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des OCT – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt das OCT zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Gewährleistung

7.1 Das OCT ist ungeachtet eines Verschuldens berechtigt und verpflichtet, während der Durchführung des Auftrags bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Es ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.2 Der Auftraggeber hat nach Erledigung des Auftrags Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom OCT zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen des jeweiligen Auftrags.

7.3 Das OCT wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Es gewährleistet, alle Leistungen im Sinne des Auftrags zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsgemäßheit seiner Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich der inhaltlichen und zeitlichen Beteiligung relevanter Führungskräfte und Mitarbeiter sowie jedes Zahlenmaterials und anderer (vor allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben (z.B. Textdokumente, Berechnungen, Geschäfts- und Personalpläne), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.

7.4 Die Beweislastumkehr hinsichtlich Mängeln, also die Verpflichtung des OCT zum Beweis seines Nichtverschuldens, ist ausgeschlossen.

7.5 Das OCT übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von über das Internet transportierten Daten.

7.6 Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die das OCT nicht zu vertreten hat und die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat das OCT nicht zu vertreten. Sie berechtigen das OCT, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Das OCT haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm und seinen Mitarbeitern verursachte Schäden. Handelt es sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für den Vertragszweck unverzichtbar ist, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Personenschäden infolge unerlaubter Handlung, haftet das OCT für zurechenbares Verschulden. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden auf den vertragstypischen Schaden und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren, begrenzt. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Produzentenhaftung.

8.2 Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind in jedem Fall der Höhe nach beschränkt auf den Auftragswert. Bei Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Terminen und Absprachen durch den Auftraggeber ist die Haftung des OCT in jedem Fall ausgeschlossen.

8.3 Das OCT haftet nicht für Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

8.4 Soweit der Auftraggeber eine zur Angebotserstellung und/oder Vertragserfüllung sachdienliche und/oder erforderliche Mitwirkung trotz Anforderung durch das OCT unterlässt, ist die Haftung des OCT für daraus resultierende Nicht- oder Schlechtleistungen ausgeschlossen.

8.5 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.6 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des OCT zurückzuführen ist.

8.7 Sofern das OCT das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt das OCT diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8.8 Der Auftraggeber hält das OCT und alle mit ihm verbundenen Unternehmen frei von Verlusten, Schäden und Forderungen Dritter, die das OCT oder den mit ihm verbundenen Unternehmen aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung durch den Auftraggeber entstehen. Diese gilt insbesondere auch für mittelbare und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz / Datensicherung

9.1 Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, über alle ihnen im Zusammenhang mit den im Rahmen dieses Vertrages bekanntgewordenen und bekanntwerdenden Tatsachen und Umstände der geschäftlichen Aktivitäten des anderen auch nach Beendigung dieses Vertrags strengstes Stillschweigen zu bewahren. Auftragsbezogene Unterlagen oder Teile hieraus dürfen nur zwischen den Parteien zugänglich gemacht werden, es sei denn, es liegt eine darüberhinausgehende schriftliche Zustimmung der anderen Partei vor. Ungeachtet davon dürfen beide Parteien die jeweils andere Partei als offizielle Referenz führen, ohne dabei jedoch Details der Zusammenarbeit offenzulegen.

9.2 Das OCT ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet dem OCT Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Personenbezogene Daten werden vom OCT nur insoweit erhoben und verarbeitet, wie sie für die Durchführung des Vertrags notwendig sind. Es erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten an unbeteiligte Dritte. Der Auftraggeber kann das vorbezeichnete Recht zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Soweit dadurch die Durchführbarkeit des Vertrags gefährdet wird, haftet das OCT nicht für daraus resultierende Schäden.

9.3 Der Auftraggeber ist zur Sicherung seines eigenen Datenbestandes verpflichtet.

 

10. Honorar und Rechnungslegung

10.1 Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem OCT.

10.2 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch das OCT fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar. Das OCT ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen.

10.3 Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch das OCT ausdrücklich einverstanden.

10.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen bzw. Abschlussrechnungen ist das OCT von seinen Verpflichtungen, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Diese Absicht, die Tätigkeit einzustellen muss dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

11. Zustandekommen des Vertrags / Vertragslaufzeit

11.1 Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

11.2 Verträge enden grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.

11.3 Verträge enden nicht durch den Tod, nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers und nicht im Falle der Geschäftsauflösung.

11.4 Eine Vertragskündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich; sie bedarf der Schriftform. Wichtige Gründe sind insbesondere: Nicht behebbare, wesentliche Mängel während der Auftragsdauer, die die weitere Durchführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar machen; Zahlungsverzug des Auftraggebers um mehr als 6 Wochen; Verletzung der Mitwirkungspflicht trotz Mahnung und Fristsetzung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.

12. Stornierungsregelung

Das OCT stellt Kapazitäten an Beratern, Trainern, Coaches, Themen und Terminen aufgrund seiner Jahresplanung zur Verfügung und plant diese im Rahmen eines Ressourcenmanagements zeitgerecht ein. Um Qualität und fristgerechte Lieferung von Leistungen sicherstellen zu können gelten folgende Stornierungsregelungen:

12.1 Jeder Auftrag kann bis acht Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenfrei durch einseitige schriftliche Erklärung storniert werden.

12.2 Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung zu einem späteren Zeitpunkt als unter 12.1 genannt durch den Auftraggeber verhindert (z.B. durch Kündigung, Terminabsagen, -verschiebungen etc. ), so behält das OCT bei Trainings und Beratungen den Anspruch auf Zahlung
von 25% der vereinbarten Leistung bei einer Stornierung von weniger als acht Wochen vor Termin
von 50% der vereinbarten Leistung bei einer Stornierung von weniger als sechs Wochen vor Termin
von 75% der vereinbarten Leistung bei einer Stornierung von weniger als vier Wochen vor Termin
von 100% der vereinbarten Leistungen bei einer Stornierung von weniger als zwei Wochen vor Termin
Bei Coachings behält das OCT den Anspruch auf Zahlung
von 25% der vereinbarten Leistung bei einer Stornierung von weniger als acht Wochen vor Termin
von 50% der vereinbarten Leistung bei einer Stornierung von weniger als vier Wochen vor Termin
von 75% der vereinbarten Leistung bei einer Stornierung von weniger als zwei Wochen vor Termin
von 100% der vereinbarten Leistung bei einer Stornierung von weniger als eine Woche vor Termin.

12.3 Der Zahlungsanspruch versteht sich jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen und zuzüglich eventuell anfallender Mehr- oder Zusatzkosten durch die Stornierung.

 

13. Änderungsvorbehalt

13.1 Das OCT behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Hierzu wird das OCT den Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen über die jeweiligen Änderungen in Kenntnis setzten.

13.2 Sofern der Auftraggeber die geänderten Bedingungen nicht akzeptieren möchte, hat er das Recht, den Änderungen binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per E-Mail, Telefax oder Brief zu widersprechen. Anderenfalls gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt und die neue Version der AGB als akzeptiert.

 

14. Sonstige Bestimmungen, anzuwendendes Recht und Wirksamkeit

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

14.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem OCT und seinen Auftraggebern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch bei Verträgen mit ausländischen Auftraggebern.

14.4 Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen ist der Sitz des OCT.

14.5 Sollte eine einzelne Änderung rechtlich unwirksam, nichtig oder aus sonstigen Gründen nicht durchsetzbar sein, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahe- kommende rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.